Das 9. US-Revisionsgericht hat in den letzten Tagen zwei gegensätzliche Entscheidungen getroffen. Eine unterstützt eine Umweltklage einer Indianergruppe, die andere stärkt die Regulierungsrechte der Bundesstaaten im Glücksspielbereich. In der Kalshi-Sache untergräbt das Gerichtsurteil eine vorherige Einstweilige Verfügung, die Arizona daran hinderte, das Unternehmen zu verfolgen. Das berichtet der Arizona Mirror.
Einstweilige Verfügung im Zentralgericht in Frage gestellt
Ein Bundesrichter in Arizona hatte zuvor eine Einstweilige Verfügung erlassen, die den Bundesstaat daran hinderte, rechtliche Schritte gegen Kalshi einzuleiten. Das Unternehmen bietet sogenannte Prognosemärkte an und wird vorgeworfen, Bundesstaatsgesetze zum Glücksspiel zu verletzen. Das neueste Urteil in einer ähnlichen Sache in Nevada könnte nun Arizonas Verfahren gegen das Unternehmen wieder aufnehmen lassen. Es wird klargestellt, dass Sportwetten nicht unter das Bundesrecht zum Warenhandel fallen, berichtet der Arizona Mirror.
Rechtsgrundlage und Folgen
Im Frühjahr hatte Richter Michael Liburdi Kalshi unterstützt, indem er das Warenhandelsgesetz weit auslegte. Danach wurden auch Sportereignisse als für Prognosemärkte geeignet angesehen. Diese Auslegung beschränkte die Regulierungsmöglichkeiten der Bundesstaaten, da sie unter die Zuständigkeit der Bundesbehörde für Warenhandel fielen. Das 9. Revisionsgericht widersprach dieser Auslegung. Es betonte, dass Sportereignisse keine „Termingeschäfte“ seien und daher nicht unter das Bundesrecht fielen. Das Urteil könnte dazu führen, dass die Einstweilige Verfügung in Arizona überdacht wird, sodass der Bundesstaat mit seiner Klage gegen Kalshi fortfahren kann.
Umweltrechtlicher Sieg für den Yurok-Stamm
In einer anderen Angelegenheit gab das 9. Revisionsgericht dem Yurok-Stamm und Fischereiverbänden einen wichtigen Sieg. Es bestätigte ein Urteil des unteren Gerichts, das besagt, dass das US-Landwirtschaftsamt dem Endangered Species Act folgen muss, wenn es das Klamath-Bewässerungsprojekt betreibt. Das berichtet der Courthouse News. In einer 2:1-Entscheidung hielten die Richter fest, dass das Amt bei der Betriebsführung des Projekts die Vorgaben des Endangered Species Acts einhalten muss, insbesondere Abschnitt 7, der verlangt, dass Bundesbehörden sicherstellen, dass ihre Handlungen nicht bedrohte Arten oder deren Lebensraum gefährden.
Richter Ronald Gould, der für die Mehrheitsmeinung schrieb, betonte, dass vorherige Gerichtsurteile den Klamath-Projekt als zentral für die Durchsetzung des Endangered Species Acts erkannt hätten. Die abweichende Meinung fragte hingegen, ob das Endangered Species Act in diesem Zusammenhang überhaupt anwendbar sei. Die Mehrheit lehnte diese Argumentation ab und bestätigte, dass die Bundesbehörde in diesem Fall dem Gesetz folgen muss.
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