Zum 1. Juli 2026 tritt die Rentenanpassung 2026 in Kraft. Sie beträgt 4,24 Prozent, was für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bedeutet, dass sie monatlich mehr Geld erhalten. Die Bundesregierung betont, dass es sich um die vierte Rentenanpassung über vier Prozent innerhalb von fünf Jahren handelt, wie gemäß MDR.de.
Erhöhung des Rentenwerts
Der Rentenwert, also der Wert eines Rentenpunkts, wird von 40,79 Euro auf 42,52 Euro erhöht. Ein sogenannter „Standardrentner“ mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren würde eine monatliche Rente von 77,85 Euro mehr erhalten, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website erläutert. Seit 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert für die gesamte Bundesrepublik.
Zahlungszeitpunkt der erhöhten Rente
Die Erhöhung wird nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern zum gleichen Zeitpunkt verbucht. Wer seine Rente ab April 2004 oder später in Empfang nimmt, erhält die erhöhte Rente am Monatsende – also in diesem Fall Ende Juli 2026. Personen, die bereits vor März 2004 in den Ruhestand gegangen sind, erhalten die Juli-Rente bereits Ende Juni. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Überweisung automatisch erfolgt.
Weitere Anpassungen und Mitteilungen
Die Rentnerinnen und Rentner erhalten eine sogenannte „Rentenanpassungsmitteilung“, die sie über die Höhe der Erhöhung und den Auszahlungstermin informiert. Der Versand dieser Mitteilungen erfolgt zwischen dem 13. Juni und dem 24. Juli 2026. Der Renten Service der Deutschen Post AG ist für den Versand und die Auszahlung zuständig.
Zudem gibt es für Hinterbliebenenrenten Anpassungen. Der Freibetrag für eigenes Einkommen steigt von 1.077,78 Euro netto auf rund 1.122,53 Euro netto. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag auf 238,11 Euro von 228,42 Euro. Bei Waisenrenten selbst gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Überschreitet das Einkommen den Freibetrag, wird der zu hohe Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt.
Weitere Neuerungen betreffen Minijobber. Wer sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung ab 1. Juli 2026 einmalig rückgängig machen. Dies muss beim Arbeitgeber beantragt werden und gilt für alle Minijobs, die der Betroffene ausübt.
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