Ein Gericht in Deutschland hat Taleb Al-Abdulmohsen lebenslänglich in Haft verurteilt für den Weihnachtsmarkt-Anschlag in Magdeburg im Jahr 2024, bei dem sechs Menschen getötet wurden; das Gericht verhängte die Höchststrafe gegen den Angeklagten, der Mord schuldig gesprochen wurde.

Anschlag und Opfer

Die Staatsanwaltschaft teilte mit. Al-Abdulmohsen habe mit einem gemieteten BMW in Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 48 km/h (30 mph) durch den belebten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren; der Anschlag ereignete sich am 20. Dezember 2024 um 19:02 Uhr Ortszeit und dauerte nur eine Minute und vier Sekunden.

Zu den Getöteten gehörten ein neunjähriges Kind und fünf Frauen im Alter zwischen 45 und 75. Bei dem Vorfall wurden etwa 300 weitere Menschen verletzt. Al-Abdulmohsen wurde unmittelbar nach dem Anschlag festgenommen.

Motive und Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft sagte, der Anschlag sei sorgfältig geplant worden und Al-Abdulmohsen habe allein gehandelt. Sie betonten, dass er nicht aus ideologischen Gründen, sondern hauptsächlich aus persönlichen Motiven handelte. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher erklärte: „Die einzige Sorge des Angeklagten war und ist bis heute, er selbst zu sein.“

Ein psychiatrischer Sachverständiger beschrieb Al-Abdulmohsen als narzisstischen Persönlichkeitsstörer mit einem übermäßigen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit. Al-Abdulmohsen teilte dem Gericht mit, er sei von Konflikten mit deutschen Behörden motiviert worden und sei wütend, dass die Rechte saudischer Frauen ignoriert würden.

Er erhielt 2016 Asyl in Deutschland, wobei er behauptete, in Saudi-Arabien aufgrund seiner Kritik am Islam und der Herrscherfamilie Verfolgung zu erfahren. Laut der Deutschen Presse-Agentur (DPA) stammt er aus der schiitischen Minderheit in Hofuf, Saudi-Arabien. Behörden sagten, er habe eine Geschichte von anti-islamischer Rhetorik und rechten Sympathien.

Beruflicher Hintergrund und Berufung

Vor dem Anschlag arbeitete Al-Abdulmohsen in Bernburg an einer Klinik als Psychiatrie- und Psychotherapiespezialist. Er war seit 2020 in einer psychiatrischen Einrichtung für Menschen mit Suchterkrankungen beschäftigt, wurde aber zuletzt als arbeitsunfähig gemeldet.

Al-Abdulmohsen hat das Recht, das Urteil zu berufen. In Magdeburg wurde aufgrund der hohen Anzahl von Opfern ein provisorisches Gericht für seinen Prozess errichtet. Behörden beschrieben ihn zu dem Zeitpunkt des Vorfalls als einen „untypischen“ Täter.

Deutschlands Weihnachtsmärkte und Festivals wurden bereits vorher Ziel, hauptsächlich durch islamistische Extremisten. Al-Abdulmohsen’s Fall ist jedoch durch seine persönlichen Motive und Geschichte von anti-islamischen Ansichten gekennzeichnet, was ihn von typischen Tätern in der Region unterscheidet.