VsZP reichte am Mittwoch Klage gegen UVO und dessen Rat ein. Die Krankenkasse wirft UVO Verfahrens- und Sacheinwände vor. UVO-Sprecherin Simona Brejová teilte der TASR mit, das Amt respektiere VsZPs Rechtsweg.

„Wir respektieren die rechtlichen Schritte der staatlichen VsZP“, sagte Brejová. „UVO hält jedoch fest, dass der Ratentscheid rechtmäßig war. Die geprüften Stellen haben das Beschaffungsgesetz verletzt, indem sie den Vertrag unter EU-Rechtsverstoß vergaben.“

Streitpunkt ist eine Ausschreibung von VsZP aus 2019 für Rettungswagen-Dienste im slowakischen Notfallsystem. UVO-Prüfer fanden Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe. Im Dezember 2025 wies UVO-Rat die Beschwerden von VsZP ab. Der Rat lehnte auch die Klage des Gesundheitsaufsichtsamts UDZS ab.

Schon damals kündigten VsZP und UDZS Verfassungsgerichtsklagen an. VsZP setzte dies am Mittwoch um und warf UVO Übergriffe vor.

Der Fall zeigt Spannungen im slowakischen Beschaffungswesen. EU-Mittel und -Vorgaben spielen eine große Rolle. Rettungswagen sind essenziell für Notdienste in Städten wie Bratislava und ländlichen Gebieten. Die Ausschreibung sollte Betreiber für EMS-Fahrzeuge bundesweit sichern.

UVO überwacht das Beschaffungsrecht. In jüngeren Jahren ging das Amt gegen ähnliche Fälle vor. Brejová betonte, der Dezemberbescheid entspreche nationalem Recht und EU-Richtlinien. VsZP, Versicherer für Millionen Slowaken, sieht keinen Fehler.

Rechtsexperten rechnen mit Monaten bis zum Urteil des Verfassungsgerichts. Dies könnte UVO zur Neubewertung zwingen oder den Bescheid bestätigen. Die Verträge laufen vorerst weiter. Ein Urteil könnte Neuausschreibungen oder Strafen nach sich ziehen.

VsZP gab die Klage vormittags bekannt. UVO reagierte umgehend über Brejová. UDZS-Mitarbeiter schwiegen seit Dezember.

Der Streit unterstreicht die Kontrolle staatlicher Ausschreibungen. Die Slowakei stand letztes Jahr unter EU-Druck zur Verbesserung der Transparenz. Die Millionen-Ausschreibung erregte wegen Umfang und Bedeutung Aufmerksamkeit.